Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Ludwig & Hopf GbR 

1. Geltungsbereich

1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen IBZ Handelswelt | Ludwig & Hopf GbR, Gothaer Straße 21d, 99885 Ohrdruf (nachfolgend „Verkäufer“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

1.2. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

1.4. Die AGB der Ludwig & Hopf GbR gelten für die Bestellung und Lieferung von Maschinen aller Art sowie weiterer Handelsgüter, die über die Webplattform der Ludwig & Hopf GbR auf www.ibz-handelswelt.de oder auf andere Weise erfolgen. Mit jedem An- und Verkauf erklärt sich der Kunde mit den vorliegenden AGB einverstanden.

2. Angebote und Leistungsbeschreibungen

2.1. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar. Leistungsbeschreibungen in Katalogen sowie auf den Websites des Verkäufers haben nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie.

2.2. Die Warenangebote der Ludwig & Hopf GbR sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als bindendes Angebot bezeichnet sind.

2.3. Abweichenden Bedingungen in Bestellformularen oder Bestellschreiben vom Kunden widerspricht die Ludwig & Hopf GbR bereits hiermit. Sie werden auch dann für sie nicht bindend, wenn ihnen die Ludwig & Hopf GbR nicht ausdrücklich widerspricht.

2.4. Maßgeblich für den Auftrag ist die schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung der Ludwig & Hopf GbR. Bei sofortiger Ausführung des Auftrags gilt die Warenrechnung als Auftragsbestätigung. Hat der Kunde Einwendungen gegen den Inhalt der Auftragsbestätigung, so muss er dieser unverzüglich widersprechen. Ansonsten kommt der Vertrag nach Maßgabe der Auftragsbestätigung zustande.

2.5. Sämtliche Texte, Bilder, Grafiken, etc. und sonstigen Unterlagen sowie deren Anordnung der Ludwig & Hopf GbR unterliegen dem Schutz des Urheberrechtes und anderer Schutzgesetze. Auf Verlangen müssen der Ludwig & Hopf GbR diese Unterlagen zurückgegeben werden. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht insoweit nicht.

2.6. Alle Angebote gelten „solange der Vorrat reicht“, wenn nicht bei den Produkten etwas anderes vermerkt ist. Im Übrigen bleiben Irrtümer vorbehalten.

 

3. Bestellvorgang und Vertragsabschluss

3.1. Der Kunde kann aus dem Sortiment des Verkäufers Produkte unverbindlich auswählen und diese über die Schaltfläche „in den Warenkorb“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Innerhalb des Warenkorbes kann die Produktauswahl verändert, z.B. gelöscht werden. Anschließend kann der Kunde innerhalb des Warenkorbs über die Schaltfläche „Weiter zur Kasse“ zum Abschluss des Bestellvorgangs schreiten.

3.2. Über die Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen sowie mithilfe der Browserfunktion „zurück“ zum Warenkorb zurückgehen oder den Bestellvorgang insgesamt abbrechen. Notwendige Angaben sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

3.3. Der Verkäufer schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann (Bestellbestätigung). Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Verkäufer eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn der Verkäufer das bestellte Produkt innerhalb von 5 Tagen an den Kunden versendet, übergeben oder den Versand an den Kunden innerhalb von 5 Tagen mit einer zweiten E-Mail, ausdrücklicher Auftragsbestätigung oder Zusendung der Rechnung bestätigt hat. Die Annahme kann ferner durch eine seitens des Verkäufers an den Kunden gerichtete Zahlungsaufforderung und spätestens durch den Abschluss des Zahlungsvorgangs erfolgen. Im Fall mehrerer Annahmevorgänge ist der früheste Annahmezeitpunkt maßgeblich. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden innerhalb der Annahmefrist nicht an, kommt kein Vertrag zustande und der Kunde wird nicht mehr an sein Angebot gebunden.

3.4. Im Fall von Kunden die Unternehmen sind, beträgt die vorgenannte Frist zur Versendung, Übergabe oder Bestellbestätigung sieben statt fünf Tage.

3.5. Sollte der Verkäufer eine Vorkassezahlung ermöglichen, kommt der Vertrag mit der Bereitstellung der Bankdaten und Zahlungsaufforderung zustande. Wenn die Zahlung trotz Fälligkeit auch nach erneuter Aufforderung nicht bis zu einem Zeitpunkt von 10 Kalendertagen nach Absendung der Bestellbestätigung beim Verkäufer eingegangen ist, tritt der Verkäufer vom Vertrag zurück mit der Folge, dass die Bestellung hinfällig ist und den Verkäufer keine Lieferpflicht trifft. Die Bestellung ist dann für den Käufer und Verkäufer ohne weitere Folgen erledigt. Eine Reservierung des Artikels bei Vorkassezahlungen erfolgt daher längstens für 10 Kalendertage.

4. Preise und Versandkosten

4.1. Alle Preise, die auf der Website des Verkäufers angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.2. Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnet der Verkäufer für die Lieferung Versandkosten. Die Versandkosten werden dem Käufer auf einer gesonderten Informationsseite und im Rahmen des Bestellvorgangs deutlich mitgeteilt.

4.3. Die bekanntgegebenen Preise verstehen sich ab Standort in EURO. Der Zwischenverkauf ist vorbehalten. Nicht inbegriffen sind die Liefer- und Transportkosten. Die Ludwig & Hopf GbR behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit zu ändern.

4.4. Für die von Kunden gekauften Maschinen und Handelsgüter sind die in der Auftragsbestätigung genannten vereinbarten Preise maßgebend.

4.5. Der Transport erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden, außer dies ist anders vereinbart.

4.6. Soweit nach Vertragsschluss bis zur Ausführung des Auftrages für die Ludwig & Hopf GbR nicht vorhersehbare Kostenerhöhungen eintreten, ist sie berechtigt, die Preise im Rahmen der veränderten Umstände und ohne Berechnung eines zusätzlichen Gewinns anzupassen.

5. Lieferung, Warenverfügbarkeit

5.1. Soweit Vorkasse vereinbart ist, erfolgt die Lieferung nach Eingang des Rechnungsbetrages.

5.2. Sollte die Zustellung der Ware durch Verschulden des Käufers trotz dreimaligem Auslieferversuchs scheitern, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Ggf. geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich erstattet.

5.3. Wenn das bestellte Produkt nicht verfügbar ist, weil der Verkäufer mit diesem Produkt von seinem Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert wird, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird der Verkäufer den Kunden unverzüglich informieren und ihm ggf. die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder der Kunde keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes wünscht, wird der Verkäufer dem Kunden ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.

5.4. Kunden werden über Lieferzeiten und Lieferbeschränkungen (z.B. Beschränkung der Lieferungen auf bestimmten Länder) auf einer gesonderten Informationsseite oder innerhalb der jeweiligen Produktbeschreibung unterrichtet.

5.5. Im Fall von Kunden die Unternehmen sind, gilt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf die Käufer übergeht, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat; die angegebenen Lieferdaten und Fristen vorbehaltlich anderweitiger Zusagen und Vereinbarungen, keine Fixtermine sind.

5.6. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat der Verkäufer gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben. Das Recht zur Hinausschiebung der Frist gilt gegenüber Kunden, die Unternehmer sind auch in Fällen unvorhersehbarer Ereignisse, die auf den Betrieb eines Vorlieferanten einwirken und weder von ihm noch von dem Verkäufer zu vertreten sind. Während der Dauer dieser Behinderung ist der Kunde ebenfalls von seinen vertraglichen Verpflichtungen entbunden, insbesondere der Zahlung. Ist die Verzögerung dem Kunden nicht zuzumuten, kann dieser nach einer von ihm zu setzenden angemessenen Frist oder einvernehmlicher Rücksprache mit dem Verkäufer durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.

5.7. Von der Ludwig & Hopf GbR angegebene Lieferfristen und Termine sind unverbindlich, sofern sie nicht als verbindlich vereinbart wurden. Auch verbindlich vereinbarte Termine sind keine Fixtermine, wenn sie nicht ausdrücklich als solche bestimmt wurden.

5.8. Die Lieferfrist beginnt mit dem Zahlungseingang des vollständigen Rechnungsbetrages, jedoch nicht vor Eingang der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen und Angaben über technische Details, Genehmigungen, Freigaben und vereinbarter Anzahlungen.

5.9. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

5.10. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, auf welche die Ludwig & Hopf GbR keinen Einfluss hat, soweit solche Hindernisse die Ablieferung des Liefergegenstandes überhaupt verzögern. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die erläuterten Umstände sind auch dann nicht von der Ludwig & Hopf GbR zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. In wichtigen Fällen werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse dem Kunden von der Ludwig & Hopf GbR unverzüglich mitgeteilt.

5.11. Wird eine vereinbarte Lieferfrist infolge von der Ludwig & Hopf GbR zu vertretenden Gründen um 6 Wochen überschritten, kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, wenn er der Ludwig & Hopf GbR vorher eine Nachfrist von 3 Wochen gesetzt und erklärt hat, dass er nach Ablauf der Nachfrist die Leistung nicht mehr annehme. Das gilt nicht, wenn zufolge Unmöglichkeit eine Fristsetzung entbehrlich ist.

5.12. Kommt die Ludwig & Hopf GbR in Lieferverzug, so haftet sie nicht für grobes Verschulden in Bezug auf den dem Kunden entstehenden Verzögerungsschaden, nicht jedoch für Folge und Strafschäden oder indirekte Schäden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird wegbedungen.

5.13. Ruft der Kunde versandfertig gemeldete Ware nicht sofort ab, so werden ihm zwei Wochen nach erfolgter Anzeige der Versandbereitschaft die durch die Lagerung entstehenden Kosten, insbesondere Lager- und Kapitalkosten sowie Wertverluste auf Maschinen zufolge Jahreswechsel auferlegt.

5.14. Kommt der Kunde nach Anzeige der Bereitstellung mit der Übernahme oder Erteilung der Versandvorschrift oder der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung oder der Leistung der vereinbarten Sicherheit mehr als 2 Wochen in Annahmeverzug, ist die Ludwig & Hopf GbR nach vorangehender Nachfristansetzung von 2 Wochen wahlweise berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von mindestens 15% des Vertragspreises zuzüglich Mehrwertsteuer geltend zu machen, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass der bei der Ludwig & Hopf GbR entstandene Schaden niedriger ausfällt.

5.15. Die Lieferbedingungen aller Verträge sind EXW zu verstehen; Incoterms®.

6. Zahlungsmodalitäten

6.1. Der Kunde kann im Rahmen und vor Abschluss des Bestellvorgangs aus den zur Verfügung stehenden Zahlungsarten wählen. Kunden werden über die zur Verfügung stehenden Zahlungsmittel auf einer gesonderten Informationsseite unterrichtet.

6.2. Ist die Bezahlung per Rechnung möglich, hat die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware und der Rechnung zu erfolgen. Bei allen anderen Zahlweisen hat die Zahlung im Voraus ohne Abzug zu erfolgen.

6.3. Werden Drittanbieter mit der Zahlungsabwicklung beauftragt, z.B. Paypal. gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen.

6.4. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen.

6.5. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Verkäufer nicht aus.

6.6. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von dem Verkäufer anerkannt sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.

6.7. Wechsel und Schecks werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung zahlungshalber entgegengenommen. Diskontspesen und sonstige Wechselkosten sind vom Kunden zu tragen.

6.8. Anfallende Akkreditivkosten sowie Devisenverluste trägt der Kunde.

6.9. Alle Forderungen der Ludwig & Hopf GbR werden sofort fällig, wenn der Kunde die jeweiligen Zahlungsbedingungen nicht einhält. Werden mehrere Maschinen oder andere Handelsgüter zusammen verkauft, so müssen zunächst alle Kaufgegenstände bezahlt werden, bevor geliefert wird.

 

7. Verrechnung und Zurückbehaltung

7.1. Der Kunde darf nur mit einer von Ludwig & Hopf GbR schriftlich anerkannten oder durch Urteil rechtskräftig festgestellten Gegenforderung verrechnen.

7.2. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Kunden nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht und wenn die ihm zugrunde liegenden Gegenansprüche von Ludwig & Hopf GbR schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

8. Gefahrübergang / Versendung

8.1. Eigentum, Besitz und Gefahr gehen mit Zahlungseingang bei Ludwig & Hopf GbR auf den Kunden.

8.2. Beim Ankauf gehen Eigentum und Besitz mit Zahlungseingang durch Ludwig & Hopf GbR auf diese über. Die Gefahr geht mit der Abholung durch Ludwig & Hopf GbR über.

8.3. Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Kunden. Die Ludwig & Hopf GbR hat ihre Lieferverpflichtung erfüllt, sobald die Ware ordnungsgemäß dem Frachtführer oder Spediteur zum Verladen übergeben worden ist. Dies gilt auch dann, wenn im Einzelfall frachtfreie Übersendung vereinbart ist.

8.4. Verzögert sich die Lieferung infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits vom Tag der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

8.5. Wird die Versandart, der Weg oder die Versandperson von der Ludwig & Hopf GbR ausgewählt, so haftet sie nur für grobes Verschulden bei der betreffenden Auswahl.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Verkäufers. Für Kunden die Unternehmer sind, gilt ergänzend: Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor; Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese, sofern angemessen oder branchenüblich, auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird stets für den Verkäufer vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware. Der Kunde tritt auch die Forderung zur Sicherung der Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Zugriffe Dritter auf die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehenden Güter sind vom Kunden unverzüglich anzuzeigen. Durch solche Eingriffe entstehenden Kosten für eine Drittwiderspruchsklage oder Kosten für eine außerprozessuale Freigabe trägt der Kunde. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Die aus Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt den Kunden widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für seine Rechnung und in seinem eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Der Verkäufer verpflichtet sich, die dem Verkäufer zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, als ihr Gesamtverkaufswert die Summe aller noch offenen Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung um mehr als 10% (bei Vorliegen eines Verwertungsrisikos um mehr als 50%) übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer. Mit Tilgung aller Forderungen des Verkäufers aus Liefergeschäften gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen an den Käufer über. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.

9.2. Die Ludwig & Hopf GbR behält sich das Eigentum an allen von ihr gelieferten Waren, einschließlich der von ihr eingebauten Zubehör-, Ersatzteile oder Tauschaggregate, bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus bisherigen Verträgen ausdrücklich vor. Zu den Forderungen gehören auch Scheck- und Wechselforderungen sowie Forderungen aus laufender Rechnung. Wird im Zusammenhang mit der Zahlung für eine Haftung aus Wechsel begründet, erlischt der Eigentumsvorbehalt erst, wenn die Inanspruchnahme der Ludwig & Hopf GbR aus dem Wechsel ausgeschlossen ist.

9.3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde die Ludwig & Hopf GbR unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des Liefergegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von dem Dritten eingezogen werden können.

9.4. Der Kunde ist berechtigt, vorbehaltlich des aus wichtigem Grund zulässigen Widerrufs, über den Lieferungsgegenstand im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs zu verfügen. Unzulässig sind insbesondere Sicherungsübereignung und Verpfändung.

9.5. Im Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde bereits jetzt sämtliche Ansprüche aus der Weiterveräußerung, insbesondere Zahlungsforderungen aber auch sonstige Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Veräußerung stehen, in Höhe des Rechnungs-Endbetrages (inkl. MwSt.) an die Ludwig & Hopf GbR ab, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Reparaturen weiterverkauft worden ist.

9.6. Der Kunde ist bis zu einem aus wichtigem Grund zulässigen Widerruf durch die Ludwig & Hopf GbR berechtigt, die abgetretenen Forderungen treuhänderisch einzuziehen. Der Weiterverkauf der Forderungen im Rahmen eines echten Factorings bedarf der vorherigen Zustimmung der Ludwig & Hopf GbR. Aus wichtigem Grund ist sie berechtigt, die Forderungsabtretung auch im Namen des Kunden den Drittschuldnern bekanntzugeben. Mit der Abtretungsanzeige an den Drittschuldner erlischt die Einziehungsbefugnis des Kunden. Im Fall des Widerrufs der Einziehungsbefugnis kann die Ludwig & Hopf GbR verlangen, dass ihr der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.

9.7. Die Ludwig & Hopf GbR ist weiter berechtigt, ohne Mitwirkung des Käufers, die nach dem Recht am Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Käufers nötigen Rechtshandlungen zur Wirksamkeit des Eigentumsvorbehaltes vorzunehmen.

10. Kundenkonto

10.1. Der Verkäufer stellt den Kunden ein Kundenkonto zur Verfügung. Innerhalb des Kundenkontos werden den Kunden Informationen über die Bestellungen und ihre beim Verkäufer gespeicherten Kundendaten zur Verfügung gestellt. Die im Kundenkonto gespeicherten Informationen sind nicht öffentlich.

10.2. Kunden können eine Bestellung auch als Gast tätigen, ohne ein Kundenkonto anlegen zu müssen.

10.3 Die Kunden sind verpflichtet, im Kundenkonto wahrheitsgemäße Angaben zu machen und die Angaben an Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse anzupassen, soweit dies erforderlich ist (z.B. die geänderte E-Mail-Adresse im Falle eines Wechsels oder die geänderte Postanschrift vor einer Bestellung). Kunden sind für eventuelle Nachteile, die aufgrund fehlerhafter Angaben entstehen, verantwortlich.

10.4. Das Kundenkonto darf nur nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den Vorschriften zum Schutz von Rechten Dritter, und nach Maßgabe der AGB des Verkäufers mittels der durch den Verkäufer bereitgestellten Zugriffsmasken und anderen technischen Zugriffsmöglichkeiten genutzt werden. Eine andere Art der Nutzung, insbesondere durch externe Software, wie z.B. Bots oder Crawler, ist untersagt.

10.5. Soweit Kunden innerhalb des Kundenkontos Inhalte oder Informationen (nachfolgend bezeichnet als “Inhalte”) speichern, angeben oder sonst einstellen, sind die Kunden für diese Informationen verantwortlich. Der Verkäufer macht sich die Inhalte der Kunden nicht zu eigen. Der Verkäufer behält sich jedoch vor, je nach dem Grad der von den Inhalten ausgehenden Rechtsverletzungsgefahr, insbesondere der Gefahr für Dritte, geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Zu den Maßnahmen, die den Kriterien der Erforderlichkeit, Angemessenheit, Sorgfalt, Objektivität sowie der Zumutbarkeit und den Interessen aller Beteiligten, insbesondere den Grundrechten der Kunden, Rechnung tragen, können die (teilweise) Löschung von Inhalten, Handlungs- und Erklärungsaufforderungen, Verwarnungen und Abmahnungen sowie Hausverbote gehören.

10.6. Kunden können das Kundenkonto jederzeit kündigen. Der Verkäufer kann das Kundenkonto jederzeit mit einer angemessenen Frist, die in der Regel zwei Wochen beträgt, kündigen. Die Kündigung muss für den Kunden zumutbar sein. Der Verkäufer behält sich die Kündigung aus außerordentlichen Gründen vor.

10.7. Ab dem Zeitpunkt der Kündigung stehen das Kundenkonto und die im Kundenkonto gespeicherten Informationen dem Kunden nicht mehr zur Verfügung. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, seine Daten bei der Kündigung des Kundenkontos zu sichern.

11. Datenschutz

11.1. Die Ludwig & Hopf GbR versichert, bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der einschlägigen Rechtsnormen zu beachten. Die vom Kunden angegebenen Daten werden vertraulich behandelt.

11.2. Der Kunde erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis mit der Nutzung und Verarbeitung seiner Daten.

12. Sachmängelgewährleistung und Garantie

12.1. Die Website der Ludwig & Hopf GbR sowie andere Dokumentationen wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Trotzdem kann die Ludwig & Hopf GbR die Fehlerfreiheit und Genauigkeit der enthaltenen Informationen nicht garantieren. Sie schließt jegliche Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Benutzung der Website entstehen, aus.

12.2. Die Gewährleistung (Mängelhaftung) bestimmt sich vorbehaltlich folgender Regelungen nach gesetzlichen Vorschriften.

12.3. Eine Garantie besteht bei den vom Verkäufer gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich abgegeben wurde. Kunden werden über die Garantiebedingungen vor der Einleitung des Bestellvorgangs informiert.

12.4. Ist der Kunde Unternehmer, so hat er die Ware unbeschadet gesetzlicher Rügeobliegenheiten unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Sachmängel gegenüber dem Lieferanten unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Tagen nach Ablieferung, schriftlich und nicht erkennbare Sachmängel unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Tagen nach Feststellung, anzuzeigen. Handelsübliche, gemäß Gütenormen zulässige oder geringe Abweichungen in Qualität, Gewicht, Größe, Dicke, Breite, Ausrüstung, Musterung und Farbe sind keine Mängel.

12.5. Ist der Kunde Unternehmer, erfolgt die Wahl zwischen Nachbesserung oder Nachlieferung mangelhafter Ware durch den Verkäufer.

12.6. Sachmängel verjähren unbeschadet der Haftungsregelungen dieser AGB bei Kunden die Unternehmer sind, bei Neuware grundsätzlich ein Jahr nach Gefahrenübergang, soweit nicht kraft Gesetzes, insbesondere bei Sonderbestimmungen für den Rückgriff des Unternehmers, zwingend längere Fristen vorgeschrieben sind. Bei gebrauchten Waren ist die Gewährleistung von Kunden die Unternehmer sind, ausgeschlossen.

12.7. Hat der Kunde, der Unternehmer ist, die mangelhafte Sache im Sinne des § 439 Abs. 3 BGB gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, ist der Verkäufer, vorbehaltlich einer ausdrücklichen Vereinbarung und unbeschadet der übrigen Gewährleistungspflichten, im Rahmen der Nacherfüllung nicht verpflichtet, dem Kunden die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen. Dementsprechend ist der Verkäufer auch nicht zum Ersatz von Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache im Rahmen eines Rückgriffs durch den Kunden im Rahmen der Lieferkette (d.h. zwischen dem Kunden und seinen Kunden) verpflichtet.

12.8. Jegliche Lieferung gilt als „Wie besichtigt und vereinbart“. Jegliche Mängelhaftung und sonstigen Gewährleistungsansprüche sind gegenüber Gewerbetreibenden ausgeschlossen.

12.9. Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt für Privatkunden ein Jahr.

12.10. Beim Ankauf durch Ludwig & Hopf GbR muss die Ware vom Zeitpunkt der Kaufvereinbarung bis zur Lieferung in einem unveränderten technischen und optischen Zustand bleiben, anderenfalls hat die Ludwig & Hopf GbR Anspruch auf Mängelbehebung, Wandelung oder Minderung nach Gesetz.

12.11. Betriebsstunden bzw. km-Stände sind abgelesen und wir übernehmen keine Haftung für deren Richtigkeit.

13. Haftung

13.1. Für eine Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.

13.2. Der Verkäufer haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

13.3. Ferner haftet der Verkäufer für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet der Verkäufer jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Verkäufer haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

13.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

13.5. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

14. Änderungen

14.1. Die Ludwig & Hopf GbR behält es sich ausdrücklich vor, die vorliegenden AGB jederzeit an die Gegebenheiten anzupassen und diese sofort anzuwenden.

14.2. Nebenabreden und Zusicherungen sowie Änderungen oder Ergänzungen eines schriftlich geschlossenen Vertrages bedürfen der schriftlichen Form. 

15. Salvatorische Klausel

15.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

15.2. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

16. Speicherung des Vertragstextes

16.1. Der Kunde kann den Vertragstext vor der Abgabe der Bestellung an den Verkäufer ausdrucken, indem er im letzten Schritt der Bestellung die Druckfunktion seines Browsers nutzt.

16.2. Der Verkäufer sendet dem Kunden außerdem eine Bestellbestätigung mit allen Bestelldaten an die von Ihm angegebene E-Mail-Adresse zu. Mit der Bestellbestätigung, spätestens jedoch bei der Lieferung der Ware, erhält der Kunde ferner eine Kopie der AGB nebst Widerrufsbelehrung und den Hinweisen zu Versandkosten sowie Liefer- und Zahlungsbedingungen. Sofern Sie sich in unserem Shop registriert haben sollten, können Sie in Ihrem Profilbereich Ihre aufgegebenen Bestellungen einsehen. Darüber hinaus speichern wir den Vertragstext, machen ihn jedoch im Internet nicht zugänglich.

16.3. Kunden die Unternehmer sind, können die Vertragsunterlagen per E-Mail, schriftlich oder Verweis auf eine Onlinequelle erhalten.

17. Schlussbestimmungen

17.1. Ist der Käufer Unternehmer ist vorbehaltlich anderer Abreden oder zwingender gesetzlicher Vorschriften der Erfüllungsort der Sitz des Verkäufers, während der Gerichtstand sich am Sitz des Verkäufers befindet, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Käufer im Sitzland des Verkäufers keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Das Recht des Verkäufers einen anderen zulässigen Gerichtsstand zu wählen, bleibt vorbehalten.

17.2. Im Fall von Unternehmern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, solange dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

17.3. Vertragssprache ist deutsch.

17.4.  Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.